Erklärung zur Barrierefreiheit




Diese Website soll allen Besucherinnen und Besuchern einen möglichst einfachen und verständlichen Zugang zu Informationen ermöglichen.

Die Website wurde ursprünglich zu einem Zeitpunkt erstellt, zu dem die heutigen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit noch nicht in der heutigen Form berücksichtigt wurden. Daher ist die Website nach aktueller interner Einschätzung derzeit nicht vollständig barrierefrei.

Wir bemühen uns, vorhandene Inhalte und Funktionen im Rahmen der technischen und redaktionellen Möglichkeiten möglichst barrierearm bereitzustellen und bestehende Barrieren bei künftigen Anpassungen schrittweise zu reduzieren.

Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist derzeit nur teilweise barrierearm umgesetzt.

Zu den berücksichtigten Maßnahmen gehören insbesondere:
  • eine klare Seitenstruktur
  • gut lesbare Schriftgrößen
  • eine einfache Bedienbarkeit auf mobilen Endgeräten
  • Alternativtexte für relevante Bilder, soweit vorhanden
  • eine möglichst verständliche Darstellung der Inhalte

  • Trotz sorgfältiger Pflege kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte, Funktionen oder technische Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Dies kann insbesondere ältere technische Strukturen, einzelne Bilder, Bedienfunktionen, Kontraste, Überschriftenstrukturen oder die vollständige Tastaturbedienbarkeit betreffen. Eine umfassende technische oder rechtliche Prüfung im Sinne einer zertifizierten Konformitätsprüfung wurde bislang nicht durchgeführt

    Barriere melden
    Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

    Nadine Vaitl
    Fachärztin für Kinder-
    und Jugendmedizin
    Antonstrasse 10a
    09117 Chemnitz
    info@praxis-schweizerhaus.de

    Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung zeitnah zu prüfen und bestehende Barrieren nach Möglichkeit zu beheben.

    Geltungsbereich
    Diese Erklärung gilt für die Website: www.praxis-schweizerhaus.de

    Stand dieser Erklärung
    Diese Erklärung wurde zuletzt 2026 erstellt.


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